Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Diese verschärft die Regeln für Neubauten ab 2016
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Diese verschärft die Regeln für Neubauten ab 2016